Maitron AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maitron Manufaktur AG | Verkauf von maitron® Kalkwandlern und Zubehör an Geschäftskunden und Partner

Zuletzt geändert: 13. May 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Maitron Manufaktur AG, Winterthur («Maitron»), betreffend maitron® Kalkwandler und Zubehör («Produkte»).

1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Bestellungen über den Partner-Online-Shop, per E-Mail, telefonisch oder auf andere Weise, soweit Maitron nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart.

1.3 Der Partner-Online-Shop richtet sich ausschliesslich an Unternehmer, Installationsbetriebe, Fachpartner, Wiederverkäufer, juristische Personen sowie sonstige von Maitron freigeschaltete Geschäftskunden («Besteller»). Ein Verkauf an Privatkunden über den Partner-Shop ist ausgeschlossen.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn Maitron ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Im Übrigen gehen diese AGB allfälligen Einkaufs- oder Bestellbedingungen des Bestellers vor.

1.5 Maitron kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend ist jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

2. Partnerkonto und Zugang zum Online-Shop

2.1 Bestellungen im Partner-Online-Shop setzen in der Regel ein von Maitron freigeschaltetes Kundenkonto voraus.

2.2 Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche bei der Registrierung und Nutzung des Partnerkontos gemachten Angaben vollständig, aktuell und richtig zu halten.

2.3 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bestellungen, die unter Verwendung der Zugangsdaten des Bestellers erfolgen, gelten als durch den Besteller veranlasst, sofern dieser nicht nachweist, dass die Zugangsdaten trotz gehöriger Sorgfalt missbräuchlich verwendet wurden.

2.4 Maitron ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, Partnerkonten zu sperren oder zu löschen sowie Bestellmöglichkeiten, Zahlungsarten oder Kreditlimiten einzuschränken.

3. Preise, Offerten und technische Angaben

3.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF), exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, exkl. Versand, Verpackung, allfälliger Zuschläge, Zölle, Verzollungskosten, Prüfungs-, Zertifizierungs- oder Versicherungskosten.

3.2 Preislisten, Prospekte, Produktdarstellungen, technische Datenblätter und Preisangaben im Online-Shop dienen der Information und sind unverbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Darstellungs- oder Kalkulationsfehler bleiben vorbehalten.

3.3 Maitron kann Preise jederzeit ändern. Für eine Bestellung gilt der Preis gemäss separater Auftragsbestätigung von Maitron oder, sofern keine solche erfolgt, gemäss Versandbestätigung beziehungsweise Rechnung.

3.4 Offerten von Maitron sind, sofern nicht anders vermerkt, während 7 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig.

3.5 Offerten, Projektpreise, Partnerpreise und individuelle Konditionen sind vertraulich und dürfen Dritten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Maitron nicht offengelegt werden.

3.6 Angaben in Broschüren, Preislisten, technischen Unterlagen, auf Webseiten oder im Online-Shop zu Wirkungsgraden, Einsatzbereichen, Einspareffekten, Lebensdauer, Austauschintervallen, Erfahrungen aus der Praxis, Installationszahlen oder vergleichbaren Leistungsmerkmalen sind beschreibender Natur. Sie stellen nur dann eine zugesicherte Eigenschaft oder verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung dar, wenn Maitron sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert hat.

4. Bestellung und Vertragsschluss

4.1 Die Darstellung der Produkte im Partner-Online-Shop stellt kein bindendes Angebot von Maitron dar, sondern eine Einladung an den Besteller, eine verbindliche Bestellung abzugeben.

4.2 Mit Abschluss des Bestellvorgangs, insbesondere durch Anklicken des entsprechenden Bestellbuttons im Online-Shop, gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Produkte ab.

4.3 Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung oder Bestellbestätigung per E-Mail dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

4.4 Der Vertrag kommt erst zustande durch eine ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung von Maitron oder durch Versand beziehungsweise Auslieferung der bestellten Produkte.

4.5 Wird im Rahmen des Bestellvorgangs eine Sofortzahlung ausgelöst oder eine Zahlung autorisiert, bedeutet dies für sich allein noch keine Vertragsannahme. Kommt kein Vertrag zustande, wird eine bereits geleistete Zahlung zurückerstattet oder eine Autorisierung entsprechend aufgehoben.

4.6 Maitron ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, Preisirrtümern, unklaren Angaben, offenen Forderungen, fehlender Bonität oder Überschreitung interner Kreditlimiten.

4.7 Änderungen oder Annullationen von Bestellungen nach deren Aufgabe bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Maitron. Maitron ist nicht verpflichtet, einer Änderung oder Annullation zuzustimmen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Maitron bietet dem Besteller jene Zahlungsarten an, die im Bestellprozess, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen werden. Dies können insbesondere Sofortzahlung oder Kauf auf Rechnung sein.

5.2 Ein Anspruch auf Kauf auf Rechnung besteht nicht. Maitron kann die Rechnungsstellung jederzeit von einer Bonitätsprüfung, einer bestehenden Partnerbeziehung, einer Kreditlimite, einer Vorauszahlung, Teilvorauszahlung oder einer anderen Sicherstellung abhängig machen.

5.3 Bei Sofortzahlung ist der Rechnungsbetrag unmittelbar mit Vertragsabschluss beziehungsweise gemäss Zahlungsprozess fällig.

5.4 Bei Kauf auf Rechnung beträgt die Zahlungsfrist, sofern nichts anderes vereinbart ist, 30 Kalendertage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

5.5 Maitron kann Teillieferungen gesondert fakturieren.

5.6 Der Besteller ist nicht berechtigt, Forderungen von Maitron mit eigenen Gegenforderungen zu verrechnen, es sei denn, diese seien rechtskräftig festgestellt oder von Maitron schriftlich anerkannt.

5.7 Bei Zahlungsverzug gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr.

5.8 Zusätzlich kann Maitron Mahn-, Inkasso-, Betreibungs-, Anwalts- und sonstige Durchsetzungskosten in angemessenem Umfang weiterbelasten, mindestens jedoch CHF 30 pro Mahnung und CHF 50 für ein Betreibungsbegehren.

5.9 Bestehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder tritt Zahlungsverzug ein, kann Maitron weitere Lieferungen aussetzen, nur noch gegen Vorauszahlung liefern oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Lieferung, Teillieferungen und Lieferfristen

6.1 Lieferfristen und Verfügbarkeitsangaben sind grundsätzlich unverbindlich, sofern Maitron diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert hat.

6.2 Maitron ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.

6.3 Kommt es zu Lieferverzögerungen, namentlich aufgrund von Produktionsengpässen, Transportproblemen, Importhindernissen, höherer Gewalt oder sonstigen von Maitron nicht zu vertretenden Umständen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen.

6.4 Überschreitet eine unverbindlich kommunizierte Lieferfrist 30 Kalendertage wesentlich, kann der Besteller nach schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens 10 Kalendertagen vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für den betroffenen, nicht gelieferten Teil werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr, Versand und Prüfung

7.1 Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Produkte an das Transportunternehmen, den Spediteur oder die sonst zur Ausführung des Versands bestimmte Person auf den Besteller über.

7.2 Dies gilt auch dann, wenn Maitron die Versandkosten übernimmt oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

7.3 Der Besteller hat die Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und äusserlich erkennbare Schäden zu prüfen.

7.4 Offene Transportschäden sind dem Transportunternehmen sofort anzuzeigen und Maitron zusätzlich innert 5 Kalendertagen schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich, spätestens innert 5 Kalendertagen, schriftlich anzuzeigen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Maitron.

8.2 Maitron ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen, soweit dies zur Sicherung ihrer Ansprüche erforderlich ist.

8.3 Bei Zahlungsverzug ist Maitron nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, nach eigener Wahl auf Erfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Produkte herauszuverlangen.

9. Rücksendung, Umtausch und Rücknahme

9.1 Ein Umtausch oder eine Rücknahme von Produkten setzt in jedem Fall die vorgängige schriftliche Zustimmung von Maitron voraus.

9.2 Rücknahmen kommen nur für unbenutzte, einwandfreie, vollständige Produkte in der Originalverpackung in Betracht.

9.3 Vom Umtausch oder von der Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere benutzte, beschädigte oder unvollständige Produkte, Produkte ohne Originalverpackung, Betriebsanleitung oder Zubehör sowie speziell bestellte, konfigurierte oder auf Wunsch des Bestellers beschaffte Produkte.

9.4 Im Falle einer ausnahmsweise genehmigten Rücknahme ohne gleichwertigen Umtausch kann Maitron eine Umtriebsentschädigung von 30 % des Warenwerts, mindestens jedoch CHF 300, verrechnen.

9.5 Stimmt Maitron einer Annullation vor Versand zu, kann Maitron eine Umtriebsentschädigung von 10 % des Auftragswerts, mindestens jedoch CHF 100, in Rechnung stellen.

10. Gewährleistung

10.1 Die vertragliche Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder in einer separaten Garantieerklärung ausdrücklich anders geregelt, 2 Jahre ab Lieferung.

10.2 Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist, dass der Besteller die Ware ordnungsgemäss geprüft und Mängel fristgerecht schriftlich gerügt hat.

10.3 Bei rechtzeitig gerügten und berechtigten Mängeln entscheidet Maitron nach eigener Wahl über Nachbesserung, Ersatzlieferung, angemessene Minderung oder Rückabwicklung des Vertrags.

10.4 Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, Ersatz von Aus- und Einbaukosten, Betriebsunterbruch, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Drittansprüche, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

10.5 Zusätzliche Garantien, insbesondere Funktions-, Leistungs- oder Haltbarkeitsgarantien über die Gewährleistungsfrist hinaus, bestehen nur, wenn Maitron sie ausdrücklich in einer separaten schriftlichen Garantieerklärung zusichert. Hinweise in Broschüren, Preislisten, Produktinformationen oder im Online-Shop auf Lebensdauer, Langzeitfunktion, Austauschintervalle, Wartungsfreiheit oder Praxiserfahrungen stellen für sich allein keine selbständige Garantie dar.

11. Voraussetzungen und Ausschlüsse von Gewährleistung und Garantie

11.1 Von der Gewährleistung und allfälligen Garantien ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Beanstandungen infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemässer Lagerung, Behandlung oder Inbetriebnahme, fehlerhafter oder nicht fachgerechter Installation, Fremdeinwirkung, Manipulation, Umbauten oder Reparaturen durch Dritte, falscher Dimensionierung oder Verwendung ausserhalb der vorgesehenen Betriebsdaten sowie Entfernen oder Beschädigen von Produktbezeichnungen, Typenschildern, Garantieklebern oder sonstigen Identifikationsmerkmalen.

11.2 Gewährleistung und allfällige Garantien setzen insbesondere voraus, dass die Installation durch eine fachkundige Person gemäss den jeweils gültigen Montage-, Produkt- und Systemvorgaben von Maitron erfolgt ist. Dazu gehören namentlich die Einhaltung der Installationsrichtlinien, die vorgeschriebene Einbaureihenfolge, ein geeigneter Feinfilter, die erforderliche Rückflussverhinderung, die zulässige Anschlussart, die bestimmungsgemässe Lage des Geräts, das ordnungsgemässe Spülen vor Inbetriebnahme sowie alle weiteren Vorgaben gemäss technischer Dokumentation.

11.3 Kein Produktmangel liegt vor, wenn in bestehenden Installationen nach der Inbetriebnahme zunächst Kalk-, Rost- oder Korrosionsablagerungen gelöst werden, sich Perlatoren oder Siebe vorübergehend zusetzen, das Wasser zeitweise leicht eingetrübt ist oder bei bereits vorgeschädigten Leitungen bislang verdeckte Schwachstellen sichtbar werden. Solche Begleiterscheinungen gelten, soweit sie auf den Zustand der bestehenden Anlage und den schrittweisen Abtrag vorhandener Ablagerungen zurückzuführen sind, nicht als Sachmangel des Produkts.

11.4 Als wartungsfrei gilt, dass im laufenden Betrieb keine periodische Regeneration, kein Kartuschenwechsel und keine regelmässigen Servicearbeiten erforderlich sind. Davon unberührt bleiben empfohlene Kontrollen sowie eine nach längerer Betriebsdauer empfohlene Erneuerung von Granulat, Innenteilen oder sonstigen Komponenten gemäss der jeweils gültigen Produktdokumentation.

12. Haftung

12.1 Maitron haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

12.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Reputationsschäden, Drittansprüche sowie sonstige Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12.3 Unberührt bleibt die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für widerrechtlich verursachte Körperschäden sowie für Ansprüche, die nach zwingendem Produkthaftungsrecht nicht ausgeschlossen werden können.

13. Datenschutz

13.1 Maitron bearbeitet Personendaten des Bestellers zur Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Lieferung, Rechnungsstellung, Bonitätsprüfung, Pflege der Geschäftsbeziehung, Kundenbetreuung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen.

13.2 Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten enthält die separate Datenschutzerklärung von Maitron in ihrer jeweils gültigen Fassung.

14. Vertraulichkeit

14.1 Die Parteien behandeln sämtliche nicht allgemein bekannten kaufmännischen, technischen und organisatorischen Informationen aus der Geschäftsbeziehung vertraulich.

14.2 Diese Pflicht gilt bereits vor Vertragsabschluss und bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.

15. Salvatorische Klausel

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15.2 Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Maitron und dem Besteller unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / Wiener Kaufrecht).

16.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, den Bestellungen oder den Lieferungen ist der Sitz von Maitron, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand vorgeht.

Winterthur, Mai 2026